Haftgrenzen & Zuständigkeiten – wer darf wie lange inhaftieren? (StPO § 36)
Freiheitsstrafe (Hafteinheiten = Minuten)
Aktuell: 0 HE
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Zuständigkeit: –
Wer darf was? (die zuständige Stelle ist gelb umrandet)
Strafzettel
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Haftzeit (Summe)0 HE
Angesetzt (max. 40 HE – Exekutive)0 HE
⚠ Über der Haftgrenze der gewählten Stelle – gekappt. Überschreitung ist unzulässig (StPO § 36 Abs. 2).
Geldstrafe (Summe)0 $
STVO-Punkte0
Nebenfolgen
Zuständig–
Hinweis: Mehrere Taten werden nach StPO § 34 gemeinsam bewertet (Gesamtstrafenbildung). Milderung bis 25 % möglich (StGB § 75 Abs. 1).
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✎ Zuständigkeiten & Zonen bearbeiten
Hier legst du fest, welche Stelle bis zu welcher Haftzeit zuständig ist, wie die Zonen heißen und was in den Kästen steht.