Haftgrenzen & Zuständigkeiten – wer darf wie lange inhaftieren? (StPO § 36)
Freiheitsstrafe (Hafteinheiten = Minuten)
Aktuell: 0 HEZuständigkeit: –
Wer darf was? (die zuständige Stelle ist gelb umrandet)
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⚠ Über der Haftgrenze der gewählten Stelle – gekappt. Überschreitung ist unzulässig (StPO § 36 Abs. 2).
Hinweis: Mehrere Taten werden nach StPO § 34 gemeinsam bewertet (Gesamtstrafenbildung). Milderung bis 25 % möglich (StGB § 75 Abs. 1).